LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart

Strand von Binz auf Rügen Bild: AFP

LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart

Kurz vor der geplanten Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran auf Rügen geht das Ostseebad Binz juristisch gegen den Start vor. Der Anwalt der Gemeinde reichte Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.

Kurz vor der geplanten Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran auf Rügen geht das Ostseebad Binz juristisch gegen den Start vor. Wie der Anwalt der Gemeinde am Freitagmorgen mitteilte, wurde Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mehrere vorliegende Gutachten hätten ergeben, "dass die Störfallrisiken des LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind", hieß es zur Begründung. Der Betrieb sollte eigentlich am 15. Mai starten.

Die Klage des Anwalts Reiner Geulen im Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz richtet sich gegen die Betriebsgenehmigung für das Terminal, die das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern dem Unternehmen Deutsche Regas am Montag erteilt hatte. Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Die Genehmigung gilt bis Ende 2043.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang des Eilantrags der Gemeinde Binz. Demnach ging er am Donnerstag ein. Ob noch rechtzeitig vor dem 15. Mai entschieden wird, war zunächst allerdings unklar.

Anwalt Geulen führte nun mehrere Fachgutachten an, die sich unter anderem mit der Möglichkeit von Unfällen vor Ort beschäftigen. Die Gutachten wiesen unter anderem nach, dass im "engen Hafen von Mukran ein hohes Kollisionsrisiko beim Navigieren" der drei Schiffe mit den Kaimauern, den Fährschiffen, Massengutfrachtern und Kreuzfahrtschiffen bestehe. Außerdem sei die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen "land- und seeseits kaum möglich". Eine Evakuierung brennender Schiffe werde erschwert.

"Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende Störfallanlagen", lautet das Fazit des Anwalts. Die durch die Gutachten offenbarten "sicherheitstechnischen Bedenken" gegen die Inbetriebnahme seien schwerwiegend.

Die LNG-Anlage vor Rügen ist seit längerem stark umstritten. Die Gemeinde Binz warnte bereits mehrfach vor "horrenden Schäden" für Tourismus, Natur und Klima. Sie argumentiert, für eine Sicherung der Energieversorgung in Deutschland im Winter sei das Terminal vor Rügen nicht mehr notwendig. Rügen sei im Gegensatz zu anderen LNG-Standorten kein Industriegebiet, sondern mit 1,2 Millionen Feriengästen die meistbesuchte Insel Deutschlands.

Geulen kündigte nun für die kommende Woche weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen Betriebsstopps des Terminals an. Dabei gehe es zum einen um die Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Eigentümer einer Ferienanlage in Neu-Mukran in unmittelbarer Nähe des Terminals. Ein weiterer Antrag soll für das Jugendherbergswerk in Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden - eine Jugendherberge liegt am Ostseestrand unweit des Hafens Mukran.

Vergangene Woche hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits mit der Gaspipeline von Mukran nach Lubmin beschäftigt. Es wies die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund ab, welches das Projekt genehmigt hatte. Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden.